Erklärung zur Barrierefreiheit , Datum: 23.06.2025 , Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12 BGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Die Webseiten unter www.beratungsstelle-radikalisierung.de des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sind so umgesetzt, dass sie möglichst barrierefrei zugänglich sind.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf der Grundlage von § 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erlassen wurde.

Die Einschätzung basiert auf der vom BAMF beauftragten und durch Materna Information & Communications SE mit Stand vom 30.04.2025 ausgeführten Anpassung und Behebung der bisher vorhandenen Mängel..

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen vollständig vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Sollten noch Alternativinhalte zu Video- und Bildinhalten oder Erläuterungen zu Abkürzungen fehlen, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen.

internetredaktion@bamf.bund.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.02.2020 erstellt und zuletzt am 23.06.2025 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.

Kontakt

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Internetredaktion

Frankenstraße 210
90461 Nürnberg

E-Mail: Nachricht schreiben

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).

Kontakt

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Telefax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: Nachricht schreiben
Internet: Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)