Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen ,

Die Islamismusprävention des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) wird von der Abteilung Verfassungsschutz im Ministerium des Innern koordiniert, finanziert und mit Angeboten auf allen drei Präventionsebenen durchgeführt. Neben Vorträgen, Publikationen, Messeständen und Veranstaltungen zu dem Themengebiet sind das landesweite Präventionsprogramm Wegweiser und das Aussteigerprogramm Islamismus (API) Kernelemente der Präventionsarbeit.

Wegweiser ist ein Präventionsprogramm gegen gewaltbereiten Salafismus. Es soll mögliche Radikalisierungsprozesse bei Jugendlichen und jungen Heranwachsenden bereits in ihren Anfängen verhindern. Das wesentliche Element des Programms ist die konkrete Beratung vor Ort. Sie steht den Jugendlichen und deren Angehörigen und anderen Personen offen, die Probleme erkennen und Veränderungen an jungen Menschen feststellen. Für Behörden, Schulen oder andere Institutionen bietet Wegweiser zusätzlich individuelle Beratungsangebote, Hilfestellungen und Sensibilisierungsveranstaltungen zum Thema extremistischer Salafismus an. Das Programm wird seit 2014 vor Ort durch lokale Träger umgesetzt. Mit inzwischen insgesamt 25 Beratungsstellen ist eine landesweite Abdeckung erreicht.

Mit Wegweiser Online soll das Programm im kommenden Jahr ergänzt werden und zusätzlich zur Offline-Beratung niedrigschwellige Angebote im Internet dort, wo die jugendliche Zielgruppe sich aufhält, bereitstellen. Daneben sollen korrespondierende Social Media Formate erstellt werden, um den Dialog mit der jungen Zielgruppe zu intensivieren.

Im Bereich der intervenierenden Extremismus-Prävention bietet der Verfassungsschutz NRW Unterstützungsangebote durch Aussteigerprogramme in allen Extremismus-Feldern an. Neben den bereits seit Jahren bestehenden Aussteigerprogrammen "API" im Bereich Islamismus und "Spurwechsel" im Bereich Rechtsextremismus, hat im Sommer 2018 das dritte Aussteigerprogramm "left" seine Arbeit aufgenommen. "Left" richtet sich an Szeneangehörige des deutschen und auslandsbezogenen Linksextremismus.

Das im Jahr 2014 eingerichtete API richtet sich an die gesamte islamistische Szene, mitunter auch an Personen aus dem gewaltbereiten, terroristischen Bereich sowie an Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Kriegsgebieten. Die Aussteigerprogramme bieten Angehörigen extremistischer Szenen professionelle Hilfe beim Ausstieg, bei der Reintegration in die Gesellschaft und schützen gefährdete Aussteigerinnen und Aussteiger vor Übergriffen aus dem extremistischen Umfeld. Da sich Ausstiegsprozesse sehr intensiv und oftmals langwierig gestalten, begleiten die Aussteigerprogramme NRW ihre Klienten über mehrere Jahre hinweg. Wesentliche Elemente der Ausstiegsarbeit sind die systematische Aufarbeitung ideologischer Denkmuster sowie die soziale Stabilisierung der ausstiegswilligen Personen. Voraussetzung für eine Teilnahme an den Programmen ist die Bereitschaft, sich von der extremistischen Szene zu lösen. Die Teammitglieder bringen ihr besonderes Fachwissen zur jeweiligen extremistischen Szene ein und verfügen über berufliche Vorerfahrungen und Kenntnisse aus den Bereichen Polizei, Verfassungsschutz, Justiz, Islam-, Rechts- und Politikwissenschaft sowie Psychologie, Pädagogik und Soziale Arbeit. Dies schafft eine Grundlage für passgenaue Methoden der Deradikalisierung und der sozialen Stabilisierung.

Das seit vielen Jahren bestehende und seit 2017 auch organisatorisch beim Verfassungsschutz NRW angedockte Projekt "Prisma" ermöglicht Schulklassen sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, etwa aus Polizei, Justiz und pädagogischer Praxis, Gespräche mit Aussteigerinnen und Aussteigern aus verschiedenen extremistischen Szenen. Rückmeldungen der Teilnehmenden bestätigen, dass dies eine besonders direkte Möglichkeit ist, Einblicke in die Lebenswege und Motive zu geben, die zur Annäherung an den Extremismus geführt haben. Sie zeigen besonders deutlich die Gefahren auf, die von diesen Szenen ausgehen, und geben Impulse für die Prävention. Diese Begegnung mit Aussteiger/innen muss, insbesondere wenn sie mit Schulklassen stattfindet, in einen didaktischen Kontext eingebettet sein, sodass sie anschließend reflektiert und vertieft werden kann.

Das Innenministerium (IM) hat zudem gemeinsam mit dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration die Federführung für die unbefristete Interministerielle Arbeitsgruppe "Salafismusprävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe" zur Bekämpfung des gewaltbereiten verfassungsfeindlichen Salafismus inne. Mit der IMAG wurde unter Einbeziehung der Wissenschaft sowie Expertinnen und Experten aus Zivilgesellschaft und Praxis ein Handlungskonzept zur ganzheitlichen Salafismusprävention erarbeitet, welches mit einem fortwährenden Netzwerk einhergeht, das ressortübergreifend und nachhaltig Programme und Projekte entwickelt und umsetzt. Bisher sind aus sieben Themenschwerpunkten bereits 27 konkrete Einzelmaßnahmen umgesetzt worden, die sich auf die Bereiche Sozialräume, Schule, Justizvollzugsanstalt, Einbeziehung von Muslimen als Akteure, Medien, Propaganda, Demokratieförderung sowie Frauen und Mädchen beziehen. Darunter befinden sich auch mehrere Projekte des IM. Extremistische Ideologien unterliegen einem stetigen Wandel. Entsprechend wird die IMAG weiterentwickelt und ermittelt neue Tätigkeitsfelder, Zielgruppen, und Programme zur Präventionsstärkung in Kombination mit Demokratieförderung. Neue Akteure werden dabei ebenfalls einbezogen. Thematische Schwerpunkte sind 2020 der Ausbau und die Vernetzung von Präventionsangeboten und Sensibilisierungsmaßnahmen, Onlineprävention, Problemstellungen durch Syrienrückkehrende sowie Radikalisierung und Gefährdung von Flüchtlingen.

Da Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus jihadistischen Kampfgebieten ein hohes Risiko für die innere Sicherheit Deutschlands darstellen, hat das Innenministerium in enger Abstimmung mit dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen ein ganzheitliches, koordiniertes und standardisiertes Verfahren im Umgang mit Rückkehrerinnen und Rückkehrern erarbeitet. Seit Mitte Oktober 2019 fungiert der Rückkehrkoordinierende (RKK) als Schnittstelle zwischen den Sicherheitsbehörden und weiteren Beteiligten auf Seiten des Bundes, des Landes, der Kommunen sowie der zivilgesellschaftlichen Akteure. Dabei greift der RKK auf bestehende Netzwerke zurück und kann bewährte Präventions- und Deradikalisierungsprogramme frühzeitig in Rückkehrsachverhalte einbinden.

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